Jahresabschluss und Bilanz
Die Steuerkanzlei Roß & Partner erstellt für Sie zuverlässig und korrekt den Jahresabschluss und die Bilanz für Ihr Unternehmen. Weiterhin übernehmen wir alle rechtlich erforderlichen Steuererklärungen.
Der Jahresabschluss und die Bilanz ergeben eine wichtige Aussage über die wirtschafliche Situation und die Ertragskraft Ihres Unternehmens. Auf Ihren Wunsch analysieren wir gerne mit Ihnen die wichtigsten Kennzahlen in einem klärenden Jahresabschlussgespräch.
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
Freiberufler wie zum Beispiel die Angehörigen der Heilberufe, Architekten, Rechtsanwälte, können Ihren Gewinn durch Erstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln. Das gilt auch für kleinere Unternehmen.
Wir erstellen für Sie die jährliche EÜR und - darauf aufbauend - die Einkommensteuererklärung. Bei steuerlichem Beratungsbedarf stellen wir Ihnen unser gesamtes Wissen und unsere umfassende Erfahrung zur Verfügung.
Jahresabschluss + Steuererklärungen
- Jahresabschlusserstellung für alle Rechtsformen
- Handelsbilanzen mit Anhang + Steuerbilanzen
- Gesamthands-, Sonder- und Ergänzungsbilanzen
- Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen für Banken
- Einmalige Bilanzen zur Gründung, Fusion und Liquidation
- Elektronische Übermittlung der Bilanzen an das Finanzamt
- Stundungs-, Minderungs-, Erlass- und Widerspruchsanträge
- Übermittlung der Bilanzen an den elektronischen Bundesanzeiger
- Jahresabschlüsse mit eigender Buchhaltung
- Umsatzsteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
- Körperschaftssteuererklärung
- Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung
- Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes
- Einkommenssteuererklärung
- Kapitalertragssteueranmeldungen
- Erbschaftssteuererklärung
- Schenkungssteuererklärung