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Gesundheitstelefon umsatzsteuerpflichtig

Umsatzsteuerfrei bei therapeutischem Zweck

Umsatzsteuerfrei bei therapeutischem Zweck

Der Fall

Eine Steuerpflichtige betreibt für gesetzliche Krankenkassen ein Gesundheitstelefon. Die Versicherten konnten sich hier medizinisch beraten lassen. Darüber hinaus wurden sogenannte Patientenbegleitprogramme durchgeführt. Es ging hier wiederum um die Frage, ob die genannten Tätigkeiten eine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung darstellen.

FG-Urteil

Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat in beiden Fällen eine Umsatzsteuerfreiheit verneint (Urteil vom 14.8.2015 - 1 K 1570/14 U). Gegen das Urteil wurde die Revision zugelassen.

Stand: 25. Februar 2016

Bild: doris_bredow - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Wir sind eine Steuerkanzlei in Groß-Gerau und unterstützen neben der klassischen Steuerberatung bei der betriebswirtschaftlichen Beratung von Unternehmen, Unternehmern, Freiberuflern, darunter Ärzte, sowie Existenzgründern. Sie haben Fragen? Hier Kontakt aufnehmen.

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