Seitenbereiche

Medikamente bei Heimselbstbehandlung

Die Abgabe von Medikamenten durch einen Krankenhausträger ist im Regelfall dem „Zweckbetrieb Krankenhaus“ zuzuordnen und unterliegt damit nicht der Körperschaftsteuerpflicht.

Körperschaftsteuerbefreiung

Die Abgabe von Medikamenten durch einen Krankenhausträger ist im Regelfall dem „Zweckbetrieb Krankenhaus“ zuzuordnen und unterliegt damit nicht der Körperschaftsteuerpflicht. Umstritten war bisher, ob diese Steuerbefreiung auch dann gilt, wenn sich der Patient die Medikamente im Rahmen einer Heimbehandlung selbst verabreicht. Nach Ansicht der Finanzverwaltung muss die Abgabe direkt in der Ambulanz erfolgen.

BFH-Urteil

Für den Bundesfinanzhof (BFH) war der Aspekt der Heimselbstversorgung jedoch Nebensache. Entscheidend ist vielmehr, dass die Heimselbstbehandlung im Kontext einer fortbestehenden Krankenhausbehandlung steht. Die Präparate wurden auch unmittelbar im Krankenhaus den Patienten übergeben. Dass sich die Patienten die Mittel – nach entsprechender Schulung – zu Hause selbst verabreichen, war ohne Belang (Urteil vom 18.10.2017, V R 46/16; veröffentlicht am 3.1.2018).

Stand: 26. Februar 2018

Bild: ty - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir über uns
Wir sind eine Steuerkanzlei in Groß-Gerau und unterstützen neben der klassischen Steuerberatung bei der betriebswirtschaftlichen Beratung von Unternehmen, Unternehmern, Freiberuflern, darunter Ärzte, sowie Existenzgründern. Sie haben Fragen? Hier Kontakt aufnehmen.

Illustration
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.