Seitenbereiche

Dienstwagen für Bereitschaft

Kein geldwerter Vorteil

Bereitschaftsdienst

Das betreffende Urteil des Finanzgerichts (FG) Köln betraf zwar den ehrenamtlichen Leiter einer freiwilligen Feuerwehr. Für Ärzte im Bereitschaftsdienst kann jedoch in ähnlich gelagerten Fällen nichts Abweichendes gelten. Im aktuellen Fall fuhr der Betreffende mit einem Feuerwehreinsatzfahrzeug regelmäßig zu seiner Arbeitsstätte und nutzte das Fahrzeug auch für Mittagsheimfahrten sowie in Bereitschaftszeiten auch für private Fahrten. Das zuständige Finanzamt sah darin einen geldwerten Vorteil und erließ einen Haftungs- und Nachforderungsbescheid über Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Das FG Köln hob diesen Bescheid im Urteil vom 29.8.2018 (3 K 1205/18) auf.

Fazit

Erhalten Ärztinnen und Ärzte einen Dienstwagen, welchen sie für Privatfahrten nutzen, um im Ernstfall zeitnah an einen bestimmten Einsatzort zu gelangen, liegt in der privaten Nutzung kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil vor (Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig Az. VI R 43/18).

Stand: 27. November 2019

Bild: ambrozinio - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir über uns
Wir sind eine Steuerkanzlei in Groß-Gerau und unterstützen neben der klassischen Steuerberatung bei der betriebswirtschaftlichen Beratung von Unternehmen, Unternehmern, Freiberuflern, darunter Ärzte, sowie Existenzgründern. Sie haben Fragen? Hier Kontakt aufnehmen.

Illustration
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.