Seitenbereiche

Meldepflichten bei Auslandsüberweisungen

Meldepflichten an die Deutsche Bundesbank

Außenwirtschaftsverordnung

Gemäß § 11 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) in Verbindung mit § 67 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) müssen Inländer der Deutschen Bundesbank folgende grenzüberschreitenden Zahlungen/Überweisungen melden: Zahlungen, die sie von Ausländern oder für deren Rechnung von Inländern entgegennehmen (eingehende Zahlungen), oder Zahlungen, die sie an Ausländer oder für deren Rechnung an Inländer leisten (ausgehende Zahlungen). Davon ausgenommen sind Zahlungen bis zu einem Betrag von € 12.500,00 sowie Zahlungen für die Einfuhr, Ausfuhr oder Verbringung von Waren und außerdem Zahlungen, die die Gewährung, Aufnahme oder Rückzahlung von Krediten, einschließlich der Begründung und Rückzahlung von Guthaben, mit einer ursprünglich vereinbarten Laufzeit oder Kündigungsfrist von nicht mehr als zwölf Monaten zum Gegenstand haben.

Meldefristen

Die Meldungen sind bis zum siebenten Kalendertag des auf die Leistung oder Entgegennahme der Zahlungen oder der Einfuhr oder Verbringung der Transithandelsware folgenden Monats zu erstatten (§ 71 Abs. 7 AWV). Die Meldungen müssen elektronisch über das Formular Z 4 übermittelt werden (§ 72 AWV). Die Meldeformulare stehen auf der Homepage der Deutschen Bundesbank zum Download bereit.

Stand: 31. Dezember 2021

Bild: ©Vasyl/stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir über uns
Wir sind eine Steuerkanzlei in Groß-Gerau und unterstützen neben der klassischen Steuerberatung bei der betriebswirtschaftlichen Beratung von Unternehmen, Unternehmern, Freiberuflern, darunter Ärzte, sowie Existenzgründern. Sie haben Fragen? Hier Kontakt aufnehmen.

Illustration
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.