Richtsatzsammlung 2020
Mit Schreiben vom 20.12.2021 (IV A 8-S1544/19/10001:003) veröffentlichte das Bundesfinanzministerium (BMF) die Richtsatzsammlung 2020. Die jeweils zum Jahresende ausgewerteten Richtsatzsammlungen für das Vorjahr basieren auf den Datensammlungen der Betriebsprüfer aus dem betreffenden Jahr. Die Richtwerte für 2021 erscheinen voraussichtlich im Dezember 2022. Die Richtsätze sind für die Finanzverwaltung ein Hilfsmittel zur Verprobung von Umsätzen und Gewinnen von Gewerbetreibenden. Richtsätze werden auch für Gewinnschätzungen verwendet.
Werte nach Gewerbeklassen
Die Richtsätze werden in Prozentsätzen des wirtschaftlichen Umsatzes für den Rohgewinn, für den Halbreingewinn und den Reingewinn ermittelt. Die Richtsätze sind nach Gewerbeklassen geschlüsselt. Sie geben Verhältnismäßigkeiten an, wie sich der Wareneinsatz in der betreffenden Branche zum Umsatz verhält. Gleiches gilt für den Personalaufwand und andere Kosten. Die Richtsätze sollten mit den Zahlen aus dem eigenen Gewerbebetrieb verglichen werden. Letzteres empfiehlt sich zur Kontrolle bzw. zur Vorbereitung auf die nächste Betriebsprüfung.
Starke Abweichung
Ergeben sich starke Abweichungen zwischen den tatsächlichen Zahlen und den Richtsätzen, kann das zu einer Betriebsprüfung führen. Die Betriebsprüfer vergleichen regelmäßig die in den Steuererklärungen ausgewiesenen Umsätze und Gewinne mit den Richtsätzen. Auffälligkeiten ergeben sich immer bei im Verhältnis zum Umsatz übermäßig hohem Wareneinsatz oder übermäßig hohen Personalkosten. Im Extremfall können hohe Abweichungen von den Richtsätzen auch dazu führen, dass die gesamte Buchführung als nicht ordnungsgemäß verworfen wird und der Gewinn auf Basis der Richtsätze geschätzt wird.
Stand: 25. Mai 2022
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Wir über uns
Wir sind eine Steuerkanzlei in Groß-Gerau und unterstützen neben der klassischen Steuerberatung bei der betriebswirtschaftlichen Beratung von Unternehmen, Unternehmern, Freiberuflern, darunter Ärzte, sowie Existenzgründern. Sie haben Fragen? Hier Kontakt aufnehmen.