Seitenbereiche

Anpassung der Steuerzinsen auf das niedrige Zinsniveau

BVerfG hält 6 % für zu hoch

BVerfG-Entscheidung (BVerfG hält 6 % für zu hoch)

Das Bundesverfassungsgericht

BVerfG hat mit Beschluss vom 8.7.2021 (1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17) den bei einer Vollverzinsung angewandten Zinssatz von sechs Prozent als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Grund hierfür sind die anhaltenden Niedrigzinsen. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, bis 31.7.2022 eine Neuregelung zu schaffen, welche rückwirkend für Verzinsungszeiträume ab 1.1.2019 anzuwenden ist.

Gesetzentwurf

Das „Zweite Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung“ sieht eine Absenkung des Zinssatzes für die Vollverzinsung auf 0,15 % pro Monat bzw. 1,8 % pro Jahr vor. Der Zinssatz gilt für Nachzahlungszinsen und Erstattungszinsen gleichermaßen. Nach dem Referentenentwurf wurde der neue Zinssatz aus der Mitte zwischen den Habenzinsen (0 %/Jahr) und dem Mittelwert der besicherten und unbesicherten Konsumentenkredite (3,8 %/Jahr) bemessen. Der Gesetzentwurf hält an einem festen Zinssatz fest. Nach den Vorgaben des BVerfG hätte aber ausdrücklich eine Evaluationsklausel getroffen werden müssen. Eine Anpassung des Zinssatzes an das allgemeine Marktniveau müsste daher fallweise getroffen werden.

Anwendung

Unter der Voraussetzung, dass das Gesetzespaket bis 31.7.2022 beschlossen wird, dürfte mit einer zeitnahen Neuberechnung und Nachveranlagung der seit 2019 ausgesetzten Zinsfestsetzungen zu rechnen sein.

Hinterziehungszinsen

Die Senkung betrifft ausschließlich Zinssätze der Vollverzinsung. Für Hinterziehungszinsen gelten unverändert 0,5 % pro Monat bzw. 6 % im Jahr. 

Stand: 28. April 2022

Bild: Sabine Naumann - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir über uns
Wir sind eine Steuerkanzlei in Groß-Gerau und unterstützen neben der klassischen Steuerberatung bei der betriebswirtschaftlichen Beratung von Unternehmen, Unternehmern, Freiberuflern, darunter Ärzte, sowie Existenzgründern. Sie haben Fragen? Hier Kontakt aufnehmen.

Illustration
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.