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Aufkommensneutrale Grundsteuerreform?

Gemeinden sollen nach Wunsch der Bundesregierung ab 2025 keine höheren Grundsteuern verlangen

Grundsteuerreform

Die Abgabefristen für die Grundsteuererklärungen anlässlich der Grundsteuerreform 2025 sind abgelaufen. Die Befürchtungen vieler Immobilienbesitzer, ab 2025 erheblich höhere Grundsteuern zu zahlen, sind groß.

Ziel des Gesetzgebers

Wie aus einer Kurzmeldung des Deutschen Bundestags (vom 13.3.2023, hib 178/2023) hervorgeht, soll die Grundsteuerreform insgesamt aufkommensneutral ausgestaltet werden. Letzteres „sei explizites Ziel des Gesetzgebers“, wie es in der Antwort der Bundesregierung heißt (BT-Drucks 20/5860). Der Gesetzgeber habe „an die Gemeinden appelliert, die aus der Neubewertung des Grundbesitzes resultierenden Belastungsverschiebungen durch eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung des Hebesatzes auszugleichen“, heißt es aus der Bundesregierung. Letzteres kann aber nur als „Bitte“ der Bundesregierung angesehen werden. Die Gemeinden können die Hebesätze selbst bestimmen.

Stand: 26. April 2023

Bild: Zerbor - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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