Seitenbereiche

Zweifel an Verfassungsmäßigkeit des Säumniszuschlags

Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen

Säumniszuschläge

Wird eine Steuer nicht fristgerecht entrichtet (es gilt eine Karenzfrist von 3 Tagen), ist für jeden angefangenen Monat des Zahlungsverzugs ein Säumniszuschlag von 1 % des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags zu entrichten (§ 240 Abgabenordnung/AO).

BFH-Beschluss

Der Bundesfinanzhof/BFH hat jetzt ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen geäußert. Dies gilt zumindest, soweit diese nach dem 31.12.2018 entstanden sind (BFH, Beschluss vom 23.5.2022, V B 4/22, Anschluss an BFH Beschluss vom 31.8.2021 VII B 69/21). Der BFH begründet seine Zweifel mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Vollverzinsung von Steueransprüchen (Beschluss vom 8.7.2021, 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17). Das BVerfG hat in dem Beschluss die Höhe der Verzugszinsen von 0,5 % pro Monat (6 % im Jahr) für verfassungswidrig erklärt, soweit diese nach dem 31.12.2018 erhoben werden. Nach Auffassung des BFH sind die Säumniszuschläge der niedrigeren Vollverzinsung entsprechend anzupassen.

Fazit

Sofern die Finanzverwaltung die Säumniszuschläge nicht von Amts wegen bis zum Inkrafttreten einer verfassungskonformen Regelung aussetzt, sollte gegen Säumniszuschläge unter Berufung auf o. g. Vorlagebeschluss (V B 4/22) Einspruch erhoben werden.

Stand: 27. September 2022

Bild: magele-picture - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir über uns
Wir sind eine Steuerkanzlei in Groß-Gerau und unterstützen neben der klassischen Steuerberatung bei der betriebswirtschaftlichen Beratung von Unternehmen, Unternehmern, Freiberuflern, darunter Ärzte, sowie Existenzgründern. Sie haben Fragen? Hier Kontakt aufnehmen.

Illustration
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.