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Erben & Schenken

Eine fachkundige Beratung bei der Planung der Unternehmensnachfolge macht es möglich, den nächsten Generationen eine solide Basis für ein erfolgreiches Weiterführen des Unternehmens zur Verfügung zu stellen.

Erbschaft

Man handelt vorausschauend, wenn man sich schon zu Lebzeiten um die eigene Nachlassverwaltung kümmert. Das gilt umso mehr, je größer das Vermögen ist.

Roß & Partner unterstützt und berät Sie in den steuerlichen Fragen des Erbens und Schenkens. Gemeinsam realisieren wir Ihre Vorstellungen steueroptimal.

Wenn gewünscht, erstellen wir natürlich auch die anfallenden Erbschaftssteuererklärungen für die Erben.

Schenkungen

Auch bei Schenkungen werden Steuern fällig. Hier sind aber auch große Steuereinsparungen möglich. Speziell bei Immobilien und Betriebsvermögen sind zahlreiche Aspekte zu beachten. Ob es sich z.B. um das festgelegte Nießbrauchrecht, der 10-Jahres-Frist für Freibeträge oder den steuersenkenden Effekt von Nachlassverbindlichkeiten handelt, wir beraten Sie steuerrechtlich zu dem gesamten Themenkomplex.

Selbstverständlich übernehmen wir auch die Erstellung der Schenkungssteuererklärungen.

Wir beraten Sie steuerrechtlich und geben Ihnen Antworten auf folgende Fragen:

  • Wie sieht eine gute Nachlassplanung aus?
  • Was ist steuerlich bei einer Erbschaft zu beachten?
  • Welche Steuergesetze werden auf eine Schenkung angewendet?
  • Wie hoch sind die Steuerfreibeträge bei Erbschaft und Schenkung?
  • Was sind die steuerlichen Besonderheiten bei Immobilien?
  • Ab wann muss man Erbschafts- und Schenkungssteuer zahlen?
  • Wie hoch ist die Erbschafts- und Schenkungssteuer?
  • Wann ist die Erbschafts- und Schenkungssteuer fällig?
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